Herborn – Katzenfurth – A 45: Kabinenschlafverbot – Polizei überprüft Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer
Seit 2020 regeln EU-Vorschriften unter welchen Standards Kraftfahrer im sogenannten Straßengüter- und -personenverkehr ihre wöchentlichen Ruhezeiten zu verbringen haben. Insbesondere regelt das sogenannte „Kabinenschlafverbot“, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden nicht in ihren Fahrzeugen verbringen dürfen. So soll unter anderem verhindert werden, dass die Lasterfahrerinnen und Fahrer die Wochenenden bzw. ihre Ruhezeiten nicht „campierend“ auf Parkplätzen oder Rastanlagen verbringen. Ziel ist es letztlich, die Arbeitsbedingungen der oftmals mehrere Wochen auf Tour befindlichen Brummifahrer zu verbessern. Die Regelung sieht vor, dass sie sich eine Unterkunft mit Bett und Dusche suchen müssen oder privat übernachten. Für die Einhaltung der Vorgaben hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Am frühen Montagmorgen kontrollierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiautobahnstation Mittelhessen, unterstützt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Lkw-Fahrerinnen und Fahrer auf dem Parkplatz Vogelsang bei Wetzlar sowie auf den Tank- und Rastanlagen „Katzenfurt“ und „Dollenberg“. Die Verkehrsexperten überprüften 31 Laster und ihre Insassen. Fünf Fahrer hatten ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in ihrer Fahrerkabine verbracht. Auf sie kommt ein Bußgeld von 250 Euro zu, für ihre Arbeitgeber werden 500 Euro fällig.
Quelle: metropolnews.info (Zuletzt aufgerufen am 20.02.2023)