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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für jede mietweise Überlassung von Hotelzimmern und vergleichbaren Räumlichkeiten zur Beherbergung, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die roatel für Kunden erbringt. Die roatel GmbH mit Sitz in Düsseldorf fungiert dabei als Vermieter.

1.2. Für eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken ist jeweils eine vorherige, schriftliche Zustimmung (Einwilligung) durch roatel erforderlich.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie zuvor ausdrücklich, schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftungsbegrenzung und Verjährung

2.1. Der Beherbergungsvertrag (Vertrag) kommt zustande, indem roatel den Antrag des Kunden annimmt. roatel kann die Buchung schriftlich bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind roatel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Dritte gegenüber roatel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3. roatel haftet für die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch roatel zurückzuführen sind.

2.4. Alle Ansprüche gegen roatel verjähren grundsätzlich nach sechs Monaten.

2.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten von roatel auch für Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei einer positiven Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. roatel hält die vom Kunden gebuchten Zimmern bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

3.2. Vereinbart wird die Nutzung als reines Einzelzimmer.

3.3. Bitte beachten Sie, dass unsere Einrichtungen derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, was den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität erschweren könnte.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die – für die Überlassung der Zimmer und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen – geltenden bzw. vereinbarten roatel-Preise zu zahlen. Es gelten die jeweils bei Buchung aktuellen roatel-Preise. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von roatel an Dritte. Zahlungen erfolgen ausschließlich im Voraus, ausschließlich bargeldlos (Buchungsplattform). Der roatel-Preis wird mit Abschluss des Buchungsvorgangs zur Zahlung fällig.

3.5. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von roatel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

3.6. Die Preise können von roatel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der roatel-Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und roatel dem zustimmt.

3.7. Wird Vorauszahlung schriftlich abbedungen oder findet eine Vorauszahlung aus anderen Gründen nicht statt, dann sind roatel-Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. roatel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug gelten §§ 286 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von roatel aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt, Abbestellung und Stornierung des Kunden

4.1. Tritt der Kunde vor seiner Ankunft im gebuchten Vertragsobjekt von dem mit roatel geschlossenen Vertrag zurück, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von roatel. Liegt für den Rücktritt keine schriftliche Zustimmung vor, so ist der vereinbarte Brutto-Preis aus dem Vertrag auch dann voll als mehrwertsteuerfreie Stornogebühr zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs von roatel oder einer von roatel zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Bei einem Nicht-Erscheinen (no show) wird die vertragliche Leistung nicht in Anspruch genommen, weshalb auch in solchen Fällen die Regelungen zum Rücktritt vor Anreise (Ziff. 4.1) gelten.

4.3. Tritt der Kunde nach seiner Ankunft im gebuchten Vertragsobjekt von dem mit roatel geschlossenen Vertrag zurück, bedarf dies ebenfalls der schriftlichen Zustimmung von roatel. Liegt für den Rücktritt keine schriftliche Zustimmung vor, so ist der vereinbarte Brutto-Preis ab Ankunft im gebuchten Vertragsobjekt vollständig zu entrichten.

4.4 Sofern zwischen roatel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten; Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche zugunsten von roatel werden dabei nicht ausgelöst. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber roatel ausübt, sofern roatel nicht einen Leistungsverzug oder eine zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungsverbringung ausgelöst hat.

4.5 Stornierung: Bis zu 1 Tag vor der Anreise können Sie kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung in den 24 Stunden vor der Anreise zahlen Sie einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Bei einer Nichtanreise zahlen Sie eine Gebühr in Höhe der Stornierungsgebühr.

4.6 Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung des Gesamtpreises kann jederzeit fällig werden.

5. Rücktritt von roatel

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart ist, kann auch roatel in diesem Zeitraum spiegelbildlich vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Nachfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von roatel gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist roatel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist roatel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere, → wenn höhere Gewalt oder andere, nicht von roatel zu vertretende, Umstände die Erfüllung des Vertrages (faktisch) unmöglich machen; → wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; → wenn roatel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von roatel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von roatel zuzurechnen ist.

5.4. roatel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt durch roatel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Bereitstellung, Überlassung und Rückgabe der Zimmer

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 11.00 Uhr vom Kunden zu räumen. Danach kann roatel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers wegen vertragsüberschreitender Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass für roatel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Werden während der Nutzung durch den Kunden das Zimmer, Teile dessen oder sonstiges Roatel-Eigentum beschädigt oder zerstört, haftet der Kunden für Schäden, die er zu vertreten hat, vollständig. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Beschädigung durch Dritte zu vertreten hat.

6.5. Dem Kunden ist es untersagt, im Roatel elektronische Geräte in Betrieb zu nehmen, die nicht zur Ausstattung von Roatel gehören, (Fremdgeräte) und zur Erhitzung (z. B. Mikrowelle, Kochplatte, Toaster) oder zur Kühlung (z. B. Kühlschrank, Gefrierschrank) dienen.

6.6 Roatels sind tierfreie Bereiche. In allen Räumen von Roatel ist das Mitbringen bzw. das Halten von Tieren aller Art ausnahmslos untersagt.

6.7 In allen Räumen von Roatel gilt ausnahmslos das Verbot von Überbeanspruchung. Überbeanspruchung liegt insbesondere dann vor, wenn der Reinigungsaufwand nach einem Aufenthalt das Maß für die Verschmutzung, die mit der üblichen Nutzung von Hotelzimmern einhergeht, wesentlich erhöht wird.

6.8 Verstöße gegen das Rauchverbot, gegen das Tierhaltungsverbot und gegen Überbeanspruchung lösen einen erhöhten Reinigungsaufwand aus und können nachfolgende Belegungen verzögern, beispielsweise, weil die erforderliche Reinigung nicht kurzfristig im üblichen organisatorischen Ablauf stattfinden kann. Ferner entsteht ein organisatorischer Aufwand. Für die vorgenannten Umstände stellt Roatel dem Kunden bei den Verstößen nach S. 1 einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50,00 € in Rechnung. Für eine mögliche höhere Schadenshöhe trägt Roatel die Beweislast. Für eine mögliche geringere Schadenshöhe trägt der Kunde die Beweislast.

6.9 Roatels sind rauchfreie Bereiche. In allen Räumen von Roatel ist jegliches Rauchen ausnahmslos untersagt.

7. Haftung von roatel

7.1. roatel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung gilt im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7.2. Sollten Störungen oder Mängel an den roatel- Leistungen auftreten, wird roatel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.3. Für eingebrachte Sachen haftet roatel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 750,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich gegenüber roatel Anzeige macht (§ 703 BGB).

7.4. Für die unbeschränkte Haftung roatels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag mit roatel zustande. Ein Anspruch auf einen Stellplatz geht mit dem Vertrag zwischen Kunde und roatel nicht einher. roatel haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz nach den gesetzlichen Vorschriften. roatel haftet nicht für abgestellte und/oder rangierte Kraftfahrzeuge sowie für deren Inhalt, wenn die dem Schaden zugrundliegende Pflichtverletzung fahrlässig verursacht wurde, jedoch keine Kardinalpflicht ist. Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.6. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wird durch den vorstehenden Absatz nicht eingeschränkt. Dies gilt auch für roatel-Erfüllungsgehilfen.

8. Datenschutz

roatel respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Informationen der eigenen Kunden. roatel wird Ihre personenbezogenen Informationen ohne Ihre Zustimmung unter keinen Umständen an Dritte weitergeben, außer wenn Namen, E-Mail-Adressen und Ihre Kreditkarteninformationen zur Abwicklung an Drittanbieter übermittelt werden (z. B. Anbieter für digitalen Zimmerzugang, Buchungsplattform) und wenn gesetzliche Vorschriften eine Übermittlung der Daten verlangen (z. B. digitaler Meldeschein). roatel behält sich das Recht vor, personenbezogene Informationen an Partnerunternehmen (in der Europäischen Union) weiterzugeben. Diese Dritten haben mit unserer Zustimmung Zugang zu diesen Informationen, um den Beherbergungsvertag auszuführen. Beachten Sie auch unsere Bestimmungen zum Datenschutz und zu Cookies für weitere Informationen.

9. Schriftverkehr

9.1 Mit dem Abschluss der Buchung akzeptiert der Kunde den Erhalt einer E-Mail, die roatel ihm kurz nach dem Buchungsabschluss zusendet mit Informationen über die Reservierung.

9.2. Der Kunde akzeptiert mit der Buchung die Zusendung einer E-Mail, die roatel ihm gegebenenfalls direkt nach der erfolgten Leistungserbringung zusendet; hier wird der Kunde um Rücksendung des ausgefüllten Formulars „Gästebewertung“ gebeten.

9.3. Neben den vorgenannten E-Mails, die der Kunde erhält (Bestätigung, Änderung, Stornierung von Buchungen, Austausch zu Buchungen, „Gästebewertung“, Kundeninformationen), wird roatel dem Kunden keine weiteren Nachrichten, E-Mails oder Briefe zukommen lassen, sofern eine ausdrückliche Zustimmung oder eine vertragliche Notwendigkeit nicht gegeben sind.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherberungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zimmer.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von roatel.

10.4. Es gilt deutsches Recht.

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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