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BAG: Verschärfte Schwerpunktkontrollen wirken

Von: DVZ Redaktion 

Die Zahl unzulässiger Kabotagebeförderungen geht in Bereichen und Regionen zurück, in denen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit Schwerpunktkontrollen aktiv war. Dies betont BAG-Vizepräsident Christian Hoffmann in einer Bilanz für das Jahr 2021. Mit den Kontrollen werde somit „ein sichtbares und wirkungsvolles Zeichen gesetzt, dass gesetzliche Vorschriften im Straßengüterverkehr im Interesse der Verkehrssicherheit und eines fairen Wettbewerbs einzuhalten sind“, kommentiert Hoffmann.

Gewerbehinweise werden verfolgt

Das BAG und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) haben ihren Kampf gegen unfaire Praktiken im Straßengüterverkehr – vor allem gegen illegale Kabotagetransporte – im vergangenen Jahr intensiviert. Aus der Branche an den BGL übermittelte konkrete Anhaltspunkte über systematische Verstöße gegen die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden an das BAG weitergeleitet und von dort verfolgt. Damit wird ein schnelles und effizientes Vorgehen in Prüf- und Ermittlungsverfahren unterstützt, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

35 Schwerpunktkontrollen und …

Das BAG hat 2021 sowohl seine Schwerpunktkontrollen als auch seine Betriebskontrollen verschärft. So hat der Verkehrskontrolldienst des BAG im vergangenen Jahr auch auf Basis von BGL-Hinweisen 35 Schwerpunktkontrollen gebietsfremder Unternehmen organisiert. Dabei wurden mehr als 18.000 Fahrzeuge kontrolliert, wovon fast 16.000 Lkw auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft wurden. Zum Vergleich: 2020 wurden in 14 Schwerpunktkontrollen rund 5.000 Fahrzeuge kontrolliert; davon etwa 4.500 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Die festgesetzten Bußgelder sind von 2,2 auf rund 3,6 Millionen Euro deutlich angestiegen.

… und nachgelagert über 200 Betriebskontrollen

Bei den aus den Schwerpunktkontrollen resultierenden nachgelagerten Betriebskontrollen sind 2021 über 200 Unternehmen mit knapp 70.000 Transporten überprüft worden. Hiervon wurden mehr als 10.000 Beförderungen beanstandet. Folge: Das BAG erließ Bußgeld- und Einziehungsbescheide über rund 1,8 Millionen Euro; im Jahr zuvor waren es 830.000 Euro.

Diese deutliche Steigerung sei auch darauf zurückzuführen, dass sich unter den beanstandeten Fällen ein höherer Anteil an Großunternehmen befindet, heißt es in der Mitteilung. Besonders in den Blick habe das BAG auch 2021 die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung und der Kabotage genommen. (la)

Quelle: DVZ (zuletzt abgerufen am 07.06.2022)

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